Erbschafts- und Schenkungssteuer senken

Wer ein Erbe antritt, sieht das zuallererst als einen großen Segen. Doch ist die Erbschaft definitiv, ist auch die Steuer nicht weit - wird die Freude in manchen Fällen jäh getrübt. Es betrifft in den meisten Fällen Immobilien, doch dies trifft auch auf Geldwerte, Wertpapiere, kostbare Gegenstände usw. zu. Doch es gibt Wege, die Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu reduzieren sowie verschonte Beträge. Um dem bösen Erwachen zu entgehen, hier wichtige Tipps:

Wie kann ich die Erbschaftssteuer reduzieren bzw. eine Schenkungssteuer vermeiden?

Oft dreht es sich um Wertpapiere oder Immobilien.

Wie errechnet sich die Erb- oder Schenkungssteuer?

Keine Panik - es gibt Freibeträge. Sie staffeln sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Je näher dem Erben der Erblasser steht, desto höher ist der Freibetrag. Handelt es sich um den Ehepartner, bleiben 500.000 Euro. Kindern, auch Adoptiv- oder Stiefkindern bleiben 400.000 Euro, Enkelkinder erben steuerfrei 200.000 Euro, Großeltern haben 100.000 Euro und die anderen können 200.000 Euro steuerfrei geltend machen.

Schalten Sie gegebenenfalls einen Gutachter ein!

Sind Immobilien die Erbmasse, muss ein Erbschaftsteuer Gutachten erstellt werden. Dieser ermittelt den Wert. Dabei wendet er verschiedene Verfahren an, z. B. je nach tatsächlichem Wert im Im Vergleich, bzw. nach deren Ertragswert bei Vermietungen.

Falscher Bescheid - was kann ich tun?

Ist ein fehlerhafter Bescheid da, können Sie einen Widerspruch verfassen. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Steuerberater zur Rate!

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